Guten Abend,
auf dem web2.0rechner hast du in der 4, Spalte mehrere Wurzelfunktionen zur Auswahl.
Wenn du höhere Wurzeln ziehen möchtest benutzt du die Taste \(\sqrt[y]{x}\) .
Probieren und eventuell noch einmal nachfragen !
Gruß radix !
Guten Morgen,
hier noch einige Hinweise zum Wurzelziehen:
http://www.mathebibel.de/wurzelgesetze
Beispiel: \(\sqrt[5]{32}=2\)
Tastenfolge auf dem web2.0rechner: 32 => \(\sqrt[y]{x}\) => 5 => = 2
Gruß radix !
Vor Entfernung einer Baumwurzel steht das vorschriftsgemäße Fällen
Nur damit keine Missverständnisse entstehen: Falls der Baum noch steht, über dessen Wurzelentfernung Sie mehr erfahren möchten, dürfen Sie nach dem Lesen dieses Artikels keinesfalls frohgemut in den Garten schreiten und Ihren Baum fällen, weil Sie ja nun wissen, wie Sie mit der Baumwurzel umgehen. Ein Baum auf Ihrem Grundstück darf auch von Ihnen selbst nur unter bestimmten Voraussetzungen gefällt werden. Hier ein kurzer Überblick darüber, was bei einer Baumfällung zu beachten ist:
Zunächst muss ermittelt werden, ob der betreffende Baum geschützt ist.
Je größer und dicker der Baum, desto wahrscheinlicher müssen Sie vor dem Fällen eine Genehmigung einholen.
In der für Ihren Wohnort einschlägigen Baumschutzverordnung sind die Voraussetzungen einer Fällung geregelt.
Meist sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt, dann kommt es auf die Sorte des Baumes an.
Eine Fällgenehmigung muss in bestimmten Fällen erteilt werden, z. B. bei Krankheit des Baumes oder bei Personengefährdung.
Sie kann unter der Auflage einer Ersatzleistung erteilt werden, einem Geldbetrag oder einer Neupflanzung.
Der Baumfällantrag muss auf einem bestimmten Formular gestellt werden, mit den dort geforderten Anlagen.
Das sind in der Regel ein Lageplan des Grundstückes, ein Foto des Baumes und eine Begründung, manchmal auch noch viel mehr.
Erst wenn Sie einen Antrag auf eine Fällgenehmigung gestellt haben und dieser positiv beschieden wurde, dürfen Sie zur Tat schreiten (bei Gefahr manchmal auch vorher, mit formlosem Antrag oder nachfolgender Genehmigung, das müsste dann gesondert geprüft werden).
dürfen Sie den Baum fällen, allerdings unter der Voraussetzung, dass Sie die Fällung vorschriftsgemäß durchführen. Sie sind verpflichtet, den Baum in einer Art und Weise zu fällen, dass bei der Fällung weder Menschen noch Sachen in Gefahr gebracht werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie das richtige Werkzeug verwenden und dieses auch beherrschen (Kettensägen-Kurs), die richtigen Sicherungen einsetzen und die richtige Fällrichtung kennen.Wenn das sichergestellt ist, müssten Sie noch die Zeiten beachten, an denen das Baumfällen gestattet ist. Das Naturschutzgesetz verbietet nämlich während der Nist- und Brutzeit das Baumfällen. Nist- und Brutzeit ist zwischen dem 1. März und dem 30. September, Sie dürfen deshalb Ihren Baum nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar fällen. Das wird auch in Ihrer Fällgenehmigung stehen, wenn Sie außerhalb dieser Zeiten tätig werden möchten, müssten Sie erst eine Ausnahmegenehmigung beantragen.