Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe bei diesen Aufgaben, bei denen es um die vollständige Induktion geht.
1. n+1∑k=1k∗2k=2n+2 für ∀n∈N0
2. 32n−1 ist für ∀n∈N durch 8 ohne Rest teilbar.
3. n∑k=12k=n(n+1)
Wie gehe ich hier am besten vor?
Dankeschön!
Der Induktionsanfang klappt ja wahrscheinlich immer ganz gut, oder?
Aussage 1 ist nicht per Induktion beweisbar, weil sie falsch ist: Der letzte Summand der linken Summe ist (n+1)*2n+1 = n*2n+1+2n+1.
Da n*2n+1 > 2n ist und 2n+1 > 2 ist für alle Zahlen n, ist schon der letzte Summand der linken Summe größer als die rechte Seite. Alle Summanden davor sind positiv, weshalb die linke Summe für alle n größer ist als die rechte Seite.
Bei Aufgabe 3 sieht man aber schön, wie Induktion funktioniert, grad wenn's um so Summen-Gleichungen geht:
Erstmal der Induktionsanfang:
IA: n=1
∑1k=12k=2⋅1=2=1⋅(1+1) - die Aussage stimmt!
Induktionsvoraussetzung IV: Die Aussage gelte für alle Zahlen bis zu einer natürlichen Zahl n. Es gilt also ∑nk=12k=n(n+1) für alle Zahlen bis zu einem festen n.
Induktionsschritt IS: Wir folgern daraus nun, dass die Aussage auch für n+1 gelten muss. Dafür betrachten wir die linke Summe bis n+1 und spalten den letzten Summanden ab. Dann können wir die Induktionsvoraussetzung benutzen:
∑n+1k=12k=∑nk=12k+2⋅(n+1)=∗n(n+1)+2(n+1)=(n+2)(n+1)=(n+1)(n+1+1)
Wir sehen: Aus der linken Summe (bis n+1) konnten wir genau den rechten Ausdruck mit n+1 statt n errechnen. Damit ist die Aussage bewiesen.
Jetzt noch zur 2:
Der Induktionsanfang ist wieder einfach:
IA n=1: 32 - 1 = 8 und daher durch 8 ohne Rest teilbar.
IV: Sei nun 32n−1 durch 8 teilbar für eine natürliche Zahl n.
IS: Nun folgern wir wieder die Gültigkeit der Aussage für n+1:
32(n+1)−1=32n+2−1=32⋅32n−1=9⋅32n−1=(8+1)⋅32n−1=8⋅32n+32n−1
Hier sehen wir: Der erste Summand ist offensichtlich ein Vielfaches von 8. Danach kommt noch 32n−1, was nach der IV auch ein Vielfaches von 8 ist. Weil eine Summe von Vielfachen von 8 ebenfalls Vielfaches von 8 ist, ist also der gesamte Ausdruck durch 8 teilbar. Damit ist die Aussage gezeigt.