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Die Würde des Menschen ist unbedingt und unveräußerlich. Sie ist unantastbar – das ist das höchste Normativ. Das heißt auch, Würde und Wert jedes Menschen ist dessen Tun vorgängig. Daraus folgt, wenn würdevolles Leben menschliches Leben und Teilhabe impliziert, dass die grundlegende Existenz- und Teilhabesicherung jedes einzelnen Menschen seinem Tun vorgängig sein muss. Das ist das erste Argument für das Bedingungslose Grundeinkommen.

 

Das Menschenrecht auf ein bedingungslos garantiertes Grundeinkommen hatte der humanistische deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe Erich Fromm auch in seiner berühmten Schrift „Haben oder Sein“ noch einmal bekräftigt: Er meinte, „daß jeder Mensch, gleichgültig ob er arbeitet oder nicht, das bedingungslose Recht hat, nicht zu hungern und obdachlos zu sein.

 

https://www.grundeinkommen.de/30/11/2020/tag-der-menschenrechte-aktionstag-zur-ebi-bedingungsloses-grundeinkommen.html

 
 10.12.2020

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